AGB & Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) samt Anhang gelten für sämtliche Leistungen der Liebrecht & Haas GmbH (nachfolgend „L&H“ genannt). L&H erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGB. Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen L&H und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

Von den AGB abweichende individuelle schriftliche Vereinbarungen der Parteien gehen den AGB im Einzelfall vor.

AGB des Kunden, die mit diesen AGB im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn sich L&H schriftlich damit einverstanden erklärt. L&H behält sich vor, in zukünftigen Verträgen die AGB den veränderten Verhältnissen anzupassen.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von L&H schriftlich bestätigt werden.

Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht L&H ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch L&H bedarf es nicht.

Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Die Angebote von L&H sind freibleibend und unverbindlich.

Sofern Domains Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind, gelten ergänzend die Vergabebedingungen der zuständigen Registry als integrierende Vertragsbestimmungen.

 

2. Social Media Kanäle

L&H weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von L&H nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.

Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

L&H arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. L&H beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten.

Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann L&H aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde L&H vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt L&H dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch L&H treten der potentielle Kunde und L&H in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

Der potentielle Kunde anerkennt, dass L&H bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von L&H ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachte und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von L&H im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von L&H Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies L&H binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass L&H dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass L&H dabei verdienstlich wurde.   

Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei L&H ein.

 

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch L&H, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch L&H. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von L&H.

Alle Leistungen von L&H (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

Der Kunde wird L&H zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von L&H wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. L&H haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird L&H wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde L&H schad- und klaglos; er hat L&H sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, L&H bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt L&H hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

L&H ermöglicht dem Kunden den Zugang zu unabhängigen Netzwerken und Dienstleistungen. Der Zugang wird jeweils gewährt, nachdem sich der Kunde mit Hilfe einer Nutzer-Kennung und eines Passworts legitimiert hat.

L&H ist im Rahmen seiner betrieblichen Ressourcen bestrebt, den Dienst rund um die Uhr störungsfrei und ohne Unterbrechungen anzubieten. Über vorhersehbare Betriebsunterbrüche, die zur Störungsbehebung, zur Vornahme von Wartungsarbeiten, zum Ausbau des Dienstes etc. nötig sind, wird der Kunde – soweit möglich – rechtzeitig informiert.

L&H ist ermächtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen als Referenz zu verwenden und zu publizieren, solange der Kunde dem nicht eindeutig widerspricht.

 

5. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

L&H ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. L&H wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

 

6. Termine

Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von L&H schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung von L&H aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und L&H berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Befindet sich L&H in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er L&H schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7. Vorzeitige Auflösung

L&H ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von L&H weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von L&H eine taugliche Sicherheit leistet.

Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn L&H fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

 

8. Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von L&H für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. L&H ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist L&H berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat L&H für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

Alle Leistungen von L&H, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von L&H erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

Kostenvoranschläge von L&H sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von L&H schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird L&H den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von L&H – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, hat er L&H die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von L&H begründet ist, hat der Kunde L&H darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist L&H bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern von L&H, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich von L&H zurückzustellen.

 

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach den im Angebot, Vertrag oder auf der Webseite von L&H veröffentlichten Preisen bei Vertragsabschluss.

Die Zahlung ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von L&H gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von L&H.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist L&H berechtigt, die Inanspruchnahme der nicht bezahlten Leistungen und aller sonstigen Leistungen zu unterbinden sowie pro Mahnung eine Mahngebühr zu erheben. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

L&H behält sich vor, Angebote und Preise jederzeit den veränderten Verhältnissen anzupassen. Die Rechnung wird elektronisch versendet. Bei Zustellungswunsch per Post ist L&H berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu verrechnen.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann L&H sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

Weiters ist L&H nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

Zahlungsart: Wird dem Kunden überlassen.
Bei der Nutzung von Sofortzahlungsmitteln ist L&H berechtigt eine Service-Gebühr zu verrechnen.

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich L&H für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von L&H aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von L&H schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von L&H nicht schriftlich anerkannten Gegenforderungen weder zurückbehalten noch gegenverrechnen noch kürzen.

L&H verschickt nach Ablauf der Zahlungsfrist und vor einer Deaktivierung des Accounts dem Kunden eine Zahlungserinnerung. L&H ist dazu befugt, Accounts inkl. Inhalt nach Ablauf der Zahlungsfrist zu löschen.

 

10. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) sowie alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder deren Beseitigung erleichtern oder beschleunigen.
  • L&H die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn sich nach Prüfung herausstellt, dass die Störung im Verantwortungsbereich des Kunden lag.
  • unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform sowie sonstige wesentliche Umstände, mit denen Rechtsfolgen für das Vertragsverhältnis mit L&H verbunden sein könnten, mitzuteilen.
  • Seine Nutzer-Kennung und sein Zugangspasswort vertraulich zu behandeln.
  • die Haftung für jeden Schaden, der aus dem Missbrauch seines Internetzugangs entsteht, zu übernehmen. 
  • die notwendigen Maßnahmen zu treffen, damit nicht über seinen Internetzugang bzw. anderen Netzwerken unerlaubt in fremde Systeme eingegriffen wird, Programme manipuliert oder Computerviren eingeschleust werden.
  • die von ihm ins Internet gestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.
  • bei der Nutzung des Internetzugangs internationales und schweizerisches Recht sowie allgemein anerkannte Verhaltensregeln einzuhalten. Er ist für den Inhalt der Informationen verantwortlich, die er oder Dritte über seinen Account von L&H übermitteln oder bearbeiten lässt, abruft oder zum Abruf bereithält.
  • Insbesondere dürfen über den Internetzugang des Kunden die folgenden Informationsgehalte nicht verbreitet werden:
    • Gewaltdarstellungen
    • pornographische Schriften, Ton- oder Bildaufnahmen und Darstellungen
    • Aufrufe zur Gewalt
    • Rassendiskriminierung
    • Anleitungen oder Anstiftung zu strafbarem Verhalten
    • Unerlaubte Glücksspiele im Sinne des Lotteriegesetzes
    • Informationen, die Urheberrechte, verwandte Schutzrechte oder andere Immaterialgüterrechte Dritter verletzen
    • Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren keinen Zugang zu Websites haben, die nur für Personen über 16 bzw. 18 Jahren bestimmt sind.

L&H ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden diesbezüglich zu überprüfen. L&H ist keinerlei Weise für die Inhalte des Kunden verantwortlich.

  • zum Fair Use, d.h. die übermäßige oder unnötige Nutzung des Abonnements wird vermieden (z.B. Massenmailing, unaufgeforderte Werbe-E-Mails, reine Downloadseiten usw.).
  • keine Werberundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via Electronic Mail über E-Mail Adressen seiner Domain zu initiieren.
  • zur regelmäßigen Kontrolle der Zugänge in seinem persönlichen elektronischen Postfach (E-Mail).

L&H behält sich das Recht vor, den Webhosting Service des Kunden bei missbräuchlicher Verwendung mit sofortiger Wirkung auf Kosten des Kunden zu sperren. Dies gilt auch für den Fall, dass kein tatsächlicher Rechtsanspruch gegeben sein sollte.

Als missbräuchliche Verwendung gilt namentlich die Nichteinhaltung der genannten vertraglichen Pflichten des Kunden. Die Sperrung bleibt solange bestehen, bis der jeweilige Sachverhalt geklärt ist bzw. der Kunde den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte erbringt. 

L&H behält sich zudem das Recht vor, den Webhosting Service des Kunden auf dessen Kosten zu sperren, falls dessen Benutzerverhalten in irgendeiner Weise (Chat, Forum usw.) das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigt. Ansprüche seitens L&H auf Ersatz sämtlicher entstehenden direkten und indirekten Schäden darunter auch Vermögensschäden, bleiben in jedem Fall der missbräuchlichen Verwendung des Webhosting Services oder des Verstoßes gegen die AGB ausdrücklich vorbehalten. 

Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, L&H von sämtlichen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten. Diese Verpflichtung umfasst auch anfallende Gerichts- und Anwaltskosten.

 

11. Datensicherheit

Von Daten, die vom Kunden – gleich in welcher Form – an L&H übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherungskopien her. Auch wenn die Server von L&H regelmäßig gesichert werden, ist der Kunde für die Sicherung der übermittelten Daten verantwortlich. Für den Fall des Datenverlusts ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Daten nochmals und unentgeltlich an L&H zu übermitteln.

Falls der Kunde eine Datenwiederherstellung von Seiten von L&H wünscht, wird dies nach Möglichkeit und gegen Bezahlung des Aufwandes erledigt. L&H garantiert jedoch in keinem Fall, dass die Daten wiederhergestellt werden können.

Bei der Benutzung des Internets bestehen für den Kunden verschiedene Datenschutzrisiken. Insbesondere ist der Datenschutz bei der unverschlüsselten Übermittlung von Daten nicht gewährleistet. Ebenso muss damit gerechnet werden, dass unverschlüsselt übermittelte E-Mails von Dritten unberechtigterweise gelesen, verändert oder unterdrückt werden können. Die Verschlüsselung und Chiffrierung von übertragenen Informationen können den Schutz vor unbefugtem Zugriff verbessern. Firewalls können das unerwünschte Eindringen von nicht zugriffsberechtigten Dritten möglicherweise verhindern oder jedenfalls erschweren. Die Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung des Datenschutzes liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.

 

12. Eigentumsrecht und Urheberrecht

Alle Leistungen von L&H, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von L&H und können von L&H jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen von L&H jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von L&H setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von L&H dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von L&H, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von L&H, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von L&H und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen von L&H, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von L&H erforderlich. Dafür steht L&H und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Für die Nutzung von Leistungen von L&H bzw. von Werbemitteln, für die L&H konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung von L&H notwendig.

Der Kunde haftet von L&H für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

13. Kennzeichnung

L&H ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf L&H und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

L&H ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

14. Gewährleistung

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch L&H, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch L&H zu. L&H wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde L&H alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. L&H ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für L&H mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. L&H ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. L&H haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.

 

15. Haftung und Produkthaftung

Eine Haftung von L&H insbesondere für gewöhnliche und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von L&H und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von L&H ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

Die Haftung für Handlungen von Hilfspersonen ist auch für rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit aufgehoben.

Jegliche Haftung von L&H für Ansprüche, die auf Grund der von L&H erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn L&H ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet L&H nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat L&H diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von L&H. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

L&H haftet insbesondere nicht für Fehler der von ihr vertriebenen Software, für den Verlust oder die unbefugte Veränderung von E-Mail-Nachrichten, für die Zuteilung von bestellten Domainnamen sowie für Betriebsunterbrüche, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Umstellung der Infrastruktur (Umschaltungen usw.) oder der Einführung neuer oder anderer Technologien dienen.

Weiter ist die Haftung für Schäden, die wegen missbräuchlicher Nutzung von L&Hs Infrastruktur, Sicherheitslücken in installierten Applikationen oder unbefugten Eindringens in Kundenwebseiten durch Dritte und die durch zur Abwehr solcher Eingriffe getroffenen Maßnahmen entstehen, ausgeschlossen.

 

16. Datenschutz

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

Zudem stimmt der Kunde ausdrücklich den im Anhang angeführten Vertrag zur Auftragsverarbeitung / Auftragsbearbeitung zu.

 

17. Weitere Bestimmungen zu Vertragsschluss, -dauer,-erneuerung und -auflösung

Durch die Online Bestellung des Kunden und die Annahme der Bestellung seitens von L&H durch die Zuteilung von Speicherplatz und Login Daten für den Webspace-Account kommt ein Vertrag über die Nutzung der von L&H offerierten Leistungen zustande.

Die Einrichtungsdaten werden dem Kunden elektronisch übermittelt. Voraussetzung für die Nutzung dieser Leistungen ist auf Seiten des Kunden ein Internetzugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen und der vollständigen Bezahlung der verrechneten Gebühren.

Der Vertrag wird für die vereinbarte Dauer abgeschlossen und automatisch nach Ablauf erneuert. Wenn der Kunde den Vertrag nicht erneuern will, verpflichtet er sich diesen rechtzeitig, also mindestens einen Monat vor dessen Ablauf, schriftlich oder online via Kundencenter zu kündigen. Ist diese Frist verstrichen, wird das Abonnement automatisch um ein weiteres Jahr verlängert und die erhaltene Zahlungseinladung bzw. Rechnung zur Zahlung fällig. L&H ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Einleitung eines Insolvenz-, Konkurs- oder gerichtlichen Nachlassverfahrens über den Kunden oder die Nichteinleitung solcher Verfahren mangels Kostendeckung;
  • fortgesetzte Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen durch den Kunden trotz einer vorhergehenden schriftlichen Aufforderung zu einem vertragskonformen Verhalten mit angemessener Fristansetzung;
  • Änderung der Eigentumsverhältnisse des Kunden, welche die Ziele dieses Vertrags ernsthaft gefährdet;
  • irreführende, täuschende, gegen die guten Sitten verstoßende oder sonstige vertragswidrige Nutzung der jeweiligen Kennzeichen von L&H (Firma, Marke, Name usw.).
  • drohender Reputationsschaden für L&H

18. Angebotserweiterung

Eine Erweiterung des Angebotes resp. Accounts ist jederzeit innerhalb der Produktekategorie möglich. Für jede Erweiterung wird eine einmalige Gebühr verrechnet. Die entstehenden Mehrkosten für den Account / Monat werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

19. Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag

Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach schriftlich erteilter Zustimmung von L&H auf einen Dritten übertragen.

 

20. Regelungen für Wiederverkäufer

Der Kunde ist berechtigt, Dritten ein vertragliches Nutzungsrecht an den von L&H für ihn betreuten Internetpräsenzen einzuräumen. In diesem Fall bleibt der Kunde dennoch alleiniger Vertragspartner. Er ist verpflichtet, sämtliche Vertragsbedingungen, die sich aus den AGB sowie aus den Bestellformularen ergeben, innervertraglich an den Dritten weiterzuleiten und diesen zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten.

Sind für Änderungen sämtlicher Art Mitwirkungshandlungen des Dritten erforderlich, so stellt der Kunde innervertraglich sicher, dass diese Mitwirkungspflichten eingehalten werden. Der Kunde wird L&H auf Anforderung die Adressdaten nebst Ansprechpartner des Dritten mitteilen. L&H ist berechtigt, im Falle von Änderungen unmittelbar an den Dritten heranzutreten, um von diesem schriftlich die Zustimmung zu den Änderungen zu verlangen.

Verstößt der Dritte gegen Vertragspflichten, erfüllt er Mitwirkungspflichten nicht oder ergeben sich anderweitig Probleme an der Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, so haftet der Kunde L&H gegenüber für alle daraus resultierenden Schäden. Darüber hinaus stellt der Kunde L&H von sämtlichen Ansprüchen frei, die sowohl der Dritte als auch andere an L&H stellen.

 

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag untersteht österreichischem Recht.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen L&H und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird, das für den Sitz von L&H sachlich zuständige Gericht vereinbart.

Ungeachtet dessen ist L&H berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die entsprechende Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, welche dem beabsichtigten Zweck so gut wie möglich entspricht.

 

Anhang

Firmenwortlaut: Liebrecht & Haas GmbH.

Standort des Gewerbes:
Leonhardstraße 72/2
8010 Graz
Österreich

Kontakt:
Telefon +43 (316) 375 061
E-Mail: office@liebrecht-haas.com
Web: www.liebrecht-haas.com

Berufsbezeichnung / Unternehmensgegestand:
IT-Dienstleistung

UID:

Kommt bald!

Verleihungsstaat:
Nicht reglementiert – Gewerbeberechtigung erlangen in Graz, Österreich

Mitgliedschaften: Mitglied der WKO (Österreich)

Fachgruppe: Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnik

Gewerberechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung unter www.ris.bka.gv.at

Zuständige Behörde: Magistrat der Stadt Graz

Quellen und Verweise:
Fotos und Grafiken:

Envato Elements (elements.envato.com)

Partner und Freunde:
Hermann-hilft

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